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Mietartikel und Mietbedingungen
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Nachstehende Mietbedingungen sind Vertragsbestandteile aller derzeitigen und zukünftigen Mietverträge.
Davon abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zuerkannt wurden. Bestellungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. Es erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Gegenstand des Mietvertrages ist nur der Bogen.
Alle anderen Komponeten wie Pfeilauflage, Visier, Scope, Stabilisatoren, Pfeile, Köcher, Release und sonstiges Zubehör sind nicht mietbar, sondern müssen auf eigene Kosten beschafft werden.
Der gemietete Bogen wird auf Wunsch ohne Aufpreis für den Schützen eingestellt und probegeschossen.
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Die Preise für den Mietbogen richten sich nach dem jeweiligen Modell und werden von uns mit dem Mietinterssenten individuell vereinbart.
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Die Lieferung/Aushändigung der gemieteten Gegenstände erfolgt nur gegen Vorkasse.
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Bögen können für einen Zeitraum bis zu 4 Monaten gemietet werden. Wird der Bogen nach Ablauf der Mietzeit nicht vom Mieter übernommen, ist der Mieter verpflichtet, den Bogen auf eigene Kosten an der Vermieter zurückzuschicken. Der Mietzins wird für die Dauer der Miete im voraus berechnet und ist stets ohne Abzug zu zahlen.
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Die Mietgebühr wird bei Kauf des Bogens auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Anrechnung auf andere Artikel kann nicht erfolgen.
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Bei Beschädigung des zurückgegebenen Mietartikels ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Unter Beschädigung fällt nicht der als normal anzusehende Verschleiß an Kabeln und Sehnen.
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Eine Anschriftenänderung ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer notwendig werdenden Anschriftenermittlung fallen die entstanden Kosten dem Mieter zur Last.
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Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die unverzügliche Rückgabe des Mietartikels zu verlangen. Im Falle der Nichtrücksendung trägt der Mieter die für die Rückforderung entstandenen Kosten.
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Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.
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Bei Fällen von höherer Gewalt, Lieferverzögerungen seitens des Lieferanten oder Transporteurs oder Firmenaufgabe haftet der Vermieter nicht.
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Rücksendungen müssen vorher angekündigt werden und werden nur angenommen, wenn sie per Paket frei erfolgen.
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Sichtbare Mängel sind von Mieter sofort zu beanstanden. Wird die Ware von uns zugeschickt, gilt als Frist einer schriftlichen Beanstandung 8 Werktage nach Erhalt der Ware. Bei Abholung beim Vermieter wird der Zustand der vermieteten Gegenstände im Mietvertrag schriftlich festgehalten.
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Alle Bögen unseres Programms unterliegen einer Garantie seitens des Herstellers. Wir geben diese Garantie voll weiter. Diese Garantie deckt jedoch nicht Lackschäden jeglicher Art, Farbveränderungen sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung. Bei Übernahme der Garantie durch den Hersteller treten wir, soweit möglich, in Vorlage, bis die Garantie vom Hersteller anerkannt wurde.
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Sämtliche gemieteten Artikel bleiben bis zum Kauf oder der Rückgabe unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, entweder den vermieteten Gegenstand, ohne Verzicht auf unsere Ansprüche, oder bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter haftet dabei für entstandene Wertminderung.
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Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Erding.
Compound-unlimited
Brigitte Eibensteiner u. Anton Lenz GbR
Eschenstr. 24
85464 Neufinsing
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